PACHTRECHT
Das Pachtrecht als gewerbliches Nutzungsrecht fordert höchste Aufmerksamkeit bei der Vertragsgestaltung. Anders als bei der Vermietung, werden bei der Pacht nicht nur das Objekt und dessen Nutzung (z.B. eine Immobilie) betrachtet. So darf der Pächter die „Früchte“, die er aus dem Pachtobjekt zieht – also die Erträge – behalten. Im Gegenzug muss er dem Verpächter den „Pachtzins“ entrichten. So sind gegenwärtig mehr als 2/3 der Nutzfläche in der Landwirtschaft verpachtet. Große praktische Bedeutung im Wirtschaftsleben haben zudem die Pachtverträge betreffend Gaststätten und Restaurants.
In der Vertragsgestaltung müssen diese Eventualitäten sowie die möglichen Entwicklungen berücksichtigt werden. Als Ihr Rechtsbeistand aus Frechen gehen wir bei der Thematik Pachtrecht mit Weitblick vor, klären Sie auf und steuern Sie in die richtige Richtung.
Der Service im Pachtrecht Ihres Anwalts Frechen auf einen Blick:
- Gestaltung von Pachtverträgen sowie Übergabe- und Übernahmeprotokollen
- Verfassen von Dokumenten zur Pachtzinserhöhung
- Entwurf von Kündigungserklärungen
- Geltendmachung des Verpächterpfandrechts
- Durchsetzung von Schadensersatzforderungen (z.B. bei Beschädigung des Pachtobjekts)
- Mängelbeseitigung
- Pachtzinsminderung
- Ersatzansprüche
Da Pachtverträge oft über einen langen Zeitraum gelten, ist bei ihrer konkreten Ausgestaltung Vorsicht geboten. Von mündlichen Verträgen raten wir grundsätzlich ab. Unsere Kanzlei mit Standorten in Frechen und Jülich unterstützt Sie mit großem Fachwissen im Pachtrecht und begleitet Sie von Anfang an. Denn mit unserer tatkräftigen Unterstützung sind Sie immer auf der sicheren Seite.