HANDELSRECHT

Das Handelsrecht greift, sobald bei einem Kauf einer der Vertragspartner Kaufmann ist. Es wird daher auch als „Sonderprivatrecht für Kaufleute“ umschrieben. Dabei versteht man „Kaufmann“ jedoch nicht im herkömmlichen Sinne: Das Handelsrecht gilt etwa auch für Handwerk, Gewerbe sowie die Industrie im Allgemeinen.

Das Handelsrecht ist nicht völlig losgelöst, sondern dient als Ergänzung und Spezialisierung des Zivilrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die entsprechenden Normen für das Handelsrecht finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB).

Ihre Kanzlei Klaus in Frechen vertritt Sie mit einem breiten Dienstleistungsspektrum, fachlichem Know-how, persönlicher Betreuung und verhilft Ihnen zu Ihrem Recht. Das Handelsrecht ist komplex und wird durch die sich fortentwickelnde Rechtsprechung ständig aktualisiert. Um Ihnen besten Service zu bieten, bilden wir uns kontinuierlich fort und sind immer auf dem allerneuesten Stand.

Zu den von unserer Kanzlei betreuten Aspekten im Handelsrecht gehören:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen: Erstellung und Überprüfung
  • Vertriebsrecht
  • E-Commerce-Geschäfte
  • Vertragshändlerrecht
  • Speditionsrecht und Frachtrecht
  • Beanstandung einer Ware bei Mängeln
  • Ansprüche auf Provision aus Handelsvertretung
  • Handelsgeschäfte

Vertrauen Sie angesichts der komplexen Rechtslage und Fallstricke, gerade im Kleingedruckten, auf die Expertise eines Fachmanns – Ihrer Kanzlei Klaus in Frechen. Wir bieten Ihnen einen perfekten Rundum-Service: Von der geräuschlosen Beratung im Vorfeld bis zur Unterstützung in der außergerichtlichen oder prozessualen Auseinandersetzung, entweder zur Durchsetzung Ihrer Rechte und Forderungen oder der Abwehr gegnerischer Ansprüche.