ALLGEMEINES ZIVILRECHT

Das Allgemeine Zivilrecht betrifft alle Rechtsangelegenheiten zwischen natürlichen und juristischen Personen. Es wird daher auch als Privatrecht bezeichnet und befasst sich mit den Rechtsverhältnissen der Bürger und Unternehmen. Geläufig ist daher auch die Bezeichnung Bürgerliches Recht (von lat. cives = Bürger). Als Ihre Anwaltskanzlei für Zivilrecht in Frechen beraten wir Sie gerne zu sämtlichen Fragen und Problemstellungen, die zum Themenkomplex allgemeines Zivilrecht gehören.

Unter das Allgemeine Zivilrecht fallen sämtliche Angelegenheiten, die man aus dem beruflichen oder privaten Alltag kennt. Dazu gehören beispielsweise Probleme mit einem ungewollten Abonnement, dem Mieter bzw. Vermieter, dem Telefonanbieter oder auch die Abwicklung von Schäden bei Verkehrsunfällen. Für uns als Ihr Anwalt für Zivilrecht in Frechen ist es ein großes und zentrales Anliegen, Sie hier nicht nur mit fundiertem Wissen zu beraten und mit Leidenschaft zu vertreten, sondern schnelle und unkomplizierte Lösungen für Ihre persönlichen Bedürfnisse zu entwickeln. Schließlich geht es um Ihre Zeit und auch Ihr Geld. Wir zielen darauf ab, eine außergerichtliche Lösung zu finden, vertreten Sie aber auch vor Gericht kompetent und erfolgreich.

Im Allgemeinen Zivilrecht unterscheidet man zwischen bürgerlichem Recht und Sonderprivatecht, das zusätzlich für besondere Gebiete gilt (z.B. HandelsrechtGesellschaftsrecht und Unternehmensrecht). Gerne beraten wir Sie persönlich zu allen Angelegenheiten im Allgemeinen Zivilrecht und stehen Ihnen stets vertrauensvoll zur Seite.

Im Allgemeinen Zivilrecht vertreten wir Sie gerne in den Gebieten:

  • Kaufrecht und sonstiges Vertragsrecht
  • Mietrecht
  • Pachtrecht
  • Handelsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Unternehmensrecht
  • Recht der unerlaubten Handlungen
  • Ungerechtfertigte Bereicherungen
  • Gesetzliche Schuldverhältnisse