MIETRECHT

Der Hauptschwerpunkt der Kanzlei Klaus Frechen/Jülich liegt auf dem Gebiet des Mietrechts. Obwohl dieser Teil des Rechts den meisten Menschen vertraut zu sein scheint, ist das Mietrecht äußerst komplex und wird durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung häufig geändert und erneuert. Diese Modifizierungen verlangen nach einer stetigen Weiterbildung, denen unsere Kanzlei mit Fleiß und Gewissenhaftigkeit nachkommt.

Nahezu jedes Unternehmen sowie jede Privatperson hat im Laufe der Zeit mit dem Mietrecht zu tun – hier ist äußerste Sorgfalt gefragt. Gerne stehen wir Privatpersonen sowie Unternehmen mit unserer Expertise im Wohnrecht, Gewerberaumrecht und sonstigem Mietrecht zur Seite. Jahrelange Erfahrung können wir vor allem in der Vertretung von Vermietern vorweisen.

Zu den Leistungen unserer Kanzlei gehören im Bereich des Mietrechts insbesondere:

  • Gestaltung von Mietverträgen und Mietaufhebungsverträgen
  • Spezialprobleme des gewerblichen Mietrechts
  • Beendigung von Mietverhältnissen
  • Durchsetzung von Räumungen: Klagen bzw. Zwangsvollstreckung
  • Mietminderung und Mängelbeseitigung
  • Verteidigung gegen eine Räumungsklage
  • Rückzahlungsansprüche bzw. Vorgehen gegen Mietwucher
  • Verteidigung gegen Mietnomaden
  • Prüfung von Betriebskostenabrechnungen
  • Prüfung, Abwehr oder Aussprache von Eigenbedarfskündigungen

Beim Aufsetzen eines Mietvertrags ist äußerste Sorgfalt gefordert. Kommen Sie am besten direkt zu unserer Kanzlei Frechen und wir übernehmen die konkrete Ausgestaltung für Sie. Die Kanzlei Klaus und Rechtsanwalt Alexander Klaus garantieren Ihnen eine Abwicklung, die Sie in Ihren Rechten stärkt.